Cannabis hat ein breites Wirkspektrum
Die Wirkweise von Cannabinoid bzw. THC-haltiger Medizin resultiert aus der Aktivierung der Cannabinoid-CB-1- und CB-2-Rezeptoren. Durch Modulation des Endocannabinoidsystems werden verschiedene Neurotransmitter wie Noradrenalin, Acetylcholin, Glutamat, Dopamin, 5-HAT und GABA aktiviert, was die potentielle antiemetische, analgetische und neuroprotektive Wirkung von medizinischem Cannabis erklärt. Die aktuelle Studienlage zur klinischen Wirkweise von Cannabis ist noch lückenhaft. Trotz des breiten therapeutischen Potentials ist dieses nur in wenigen randomisierten, kontrollierten Studien nachgewiesen und weitere Forschung ist erforderlich.
Einsatz von Cannabistherapie eingeschränkt
Die Bundesopiumstelle erteilte in den Jahren 2007 bis 2016 bei mehr als 50 verschiedenen Erkrankungen bzw. Symptomen eine Ausnahmeerlaubnis aufgrund von §3, Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für eine ärztlich begleitete Selbsttherapie.
Behandelt wurde u.a. Schmerz zu ca. 57 %, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zu ca. 14 %, Spastizität zu ca. 10 %, Depression zu ca. 7 %, Inappetenz/Kachexie zu ca. 5 %, Tourette-Syndrom ca. zu 4 %, Darmerkrankungen zu ca. 3 %, Epilepsie zu ca. 2 % und sonstige Psychiatrie zu ca. 2 % (Quelle: Cremer-Schaeffer, 2017).
Mit Inkrafttreten des „Cannabis Gesetzes“ (§ 31, Absatz 6 des SGB V) ist die GKV verpflichtet die Kosten einer Cannabistherapie bei einer „schwerwiegenden Erkrankung“ und wenn „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht“ zu tragen. Die bis zur Gesetzesänderung erteilten Erlaubnisse der Selbsttherapie schließen Indikationen ein, die dem im Gesetz formulierten Standard nicht entsprechen.
Die GKV stützt sich bei der Entscheidung über die Kostenübernahme auf die vorhandenen medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse der Behandlung der jeweiligen Erkrankungen und Symptome. Somit fallen viele Indikationen die im Rahmen der vorherigen Ausnahmegenehmigungen vorhanden waren weg.
Wirkung von THC
Wie bei allen Arzneimitteln, ist die Wirkung von Cannabis dosisabhängig. Zudem gibt es in seiner Wirkungsstärke große individuelle Unterschiede bei den Patienten, welche bisher noch unzureichend erforscht sind. Wesentlich für einen Therapieerfolg ist die Wahl der richtigen Sorte und Dosierung. Wie stark und welcher Art die Wirkung von Cannabinoiden ist, ist sehr individuell. Allgemein gibt es psychoaktive, appetitstimulierende, motorische, kardiovaskuläre und immunsuppressive Wirkungen auf:
Atemwege
Bronchienerweiterung, verminderte Speichelproduktion, Mundtrockenheit
Auge
Rötung der Bindehaut, Abnahme des Tränenflusses, Senkung des Augeninnendrucks – ACHTUNG – CBD kann den Augeninnendruck stark erhöhen
Bewegung
Verbesserung oder Verschlechterung der Koordination, Beeinträchtigung motorischer Fertigkeiten und der Reaktionszeit
Denken
Beeinflussung des Kurzzeitgedächtnis, assoziatives Denken, gesteigerte Kreativität, Aufmerksamkeitsstörungen, Beeinflussung der Konzentrationsfähigkeit
Entwicklung Embryo und Fötus
verringerten Wachstum des Fötus, unterdurchschnittlichen Gewicht bei der Geburt, nach der Geburt beeinträchtigter Schlafzyklus, Kognitive Veränderungen, Aufmerksamkeitsstörungen
Herzkreislaufsystem
Zunahme der Herzfrequenzrate um 20-50%, Erweiterung der Blutgefäße, Blutdruckabfall, Schwindelgefühl, Zunahme Blutdruck, Hemmung Thrombozytenaggregation
Hormonsystem
Beeinflussung verschiedener Hormone
Immunsystem
Entzündungshemmung und anti allergische Wirkung
Körpertemperatur
Senkung der Körpertemperatur
Magen-Darm
Verminderung der Darmbewegung, verzögerte Entleerung des Magens, Hemmung der Magensäureproduktion
Nervensystem
Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Appetitsteigerung, Verminderung von Übelkeit und Erbrechen sowie Übelkeit
Psyche und Wahrnehmung
Sedierung, Euphorie, Wohlbefinden, Entspannung, Intensivierung sensorischer Erfahrungen, Angsthemmung, verändertes Zeitgefühls, Angststörungen, Panickattacken, Wahrnehmungsänderungen, Halluzinationen
Quelle: Grotenhermen / Häußermann „Cannabis, Verordnungshilfe für Ärzte“
Die medizinische Anwendung von Cannabisprodukten und Ihr Sachstand
Die BfArM gibt keine Informationen über Therapieempfehlungen zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln aus. Ärzte sind angehalten, sich selbst eine Übersicht über die Studienlage zur Indikationsbreite von Cannabis zu verschaffen. Zu den Fertigarzneimitteln gibt es Fachinformationen und Empfehlungen seitens der Hersteller, die Anwendungsgebiete und die Angaben zur Dosierung einschließen. Unter dem Menüpunkt Studien kann sich jeder selbst einen Überblick zur aktuellen Studienlage verschaffen.